Wer braucht ein Visum
Benötige ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten? Und welche Visabestimmungen gelten für mich, wenn ich in Deutschland studieren oder trainieren möchte? Für viele stehen diese Fragen ganz oben auf der Liste der Anfragen, wenn sie überlegen, einen Job in Deutschland zu suchen und die nächste Phase ihrer Karriere zu planen. Die Antwort auf den Punkt gebracht: Ob Sie ein Visum beantragen müssen oder nicht, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche beruflichen Qualifikationen Sie haben.
EU / EFTA-Staatsangehörige
Als EU-Bürger mit dem Recht auf Freizügigkeit haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um nach Deutschland einzureisen oder dort zu arbeiten. Gleiches gilt, wenn Sie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen.
Staatsangehörige von Nicht-EU- / Nicht-EFTA-Staaten
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die einen Anspruch auf Arbeit vor Aufnahme einer Beschäftigung gewährt. Nur Staatsangehörige dieser Länder können nach ihrer Einreise nach Deutschland einen Antrag bei der Registrierungsbehörde ihrer Ausländer stellen. Wenn Sie kurz nach der Einreise nach Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten, wird empfohlen, vorher die richtige Art von Visum zu beantragen. Staatsangehörige aller anderen Drittstaaten müssen vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum bei ihrer örtlichen deutschen Auslandsmission beantragen.
Einreisevisum Prozess
Sie beantragen ein Visum bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land. Stellen Sie sicher, dass Sie das Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthalts entspricht. Nur so können Sie eine problemlose Verlängerung oder Umstellung Ihres Visums durch Ausländer sicherstellen & #8217; Registrierungsstelle Ihres Wohnortes in Deutschland. Zum Beispiel ist es unmöglich, dauerhaft auf einem Visum zu bleiben, das nur für einen vorübergehenden Aufenthalt ausgestellt wurde.
Am besten erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land, welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung benötigen.
Gebühren für Visa & Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie ein Visum oder eine vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie normalerweise eine Gebühr zahlen. Die Höhe hängt von Ort, Dauer und Zweck Ihres Aufenthalts ab.
Die Gebühr für Visa jeder Kategorie beträgt 75 Euro. In der Regel können Sie diese in Ihrer Landeswährung an die deutsche Auslandsmission zahlen. Die Höchstgebühr für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und der EU Blue Card beträgt 140 Euro. Die Gebühr für eine Abwicklungsgenehmigung beträgt 260 Euro.
Unter bestimmten Umständen können Sie jedoch eine Ermäßigung erhalten oder sogar ganz von der Gebühr befreit werden. Zum Beispiel sind Ehepartner und Kinder deutscher Staatsangehöriger von der Visagebühr befreit. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland durch ein öffentliches Stipendium finanziert wird, müssen Sie keine Visagebühren zahlen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der deutschen Auslandsmission in Ihrem Land (Visagebühren) oder von Ihren lokalen Ausländern & #8217; Registrierungsstelle (Gebühren für vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis). Das Auswärtige Amt bietet auch eine Liste von Visa Gebühren.
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