Mieten
Deutsche Mietverträge bedürfen der Schriftform. In den meisten Fällen ist im Mietvertrag die Miethöhe ohne Heizung angegeben. In der Regel fallen Nebenkostenzuschläge an, die monatlich zusammen mit der Grundmiete an den Vermieter gezahlt werden. Was als Nebenkosten gilt, kann von Leasing zu Leasing variieren. Strom, Gas und Wasser sind oft inklusive, aber nicht immer. Daher ist es wichtig, sich vor Abschluss eines Mietvertrages beim Vermieter zu erkundigen, was die Nebenkosten beinhalten und welche weiteren Kosten Ihnen entstehen können.

Ein gelungener Einzug
Anmeldung bei den Strom- und Wasserversorgern. Wenn Ihr Vermieter sich nicht um Strom, Wasser oder Gas kümmert, müssen Sie sich mit einem Anbieter selbst arrangieren. Ihr Vermieter kann Ihnen wahrscheinlich Kontaktinformationen zu Ihrem regionalen Anbieter geben.
Vermittlung von Telefon-, Internet- und (Kabel-)Fernsehdiensten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Telekommunikationsdienstleistern. Vergleichen lohnt sich und Online-Portale können hilfreich sein. Viele Anbieter bieten vergünstigte Pakete an, die sowohl Telefon- als auch Internetdienste beinhalten. Darüber hinaus gibt es auf die mobile Nutzung zugeschnittene Optionen, zum Beispiel mit der UMTS-Technologie (3G). Ein Tipp: Da es mehrere Wochen dauern kann, bis Telefon und Internet verbunden sind, ist es sinnvoll, sich möglichst vor dem Einzug mit einem Anbieter in Verbindung zu setzen.
Gebühren für Fernsehen und Radio. In Deutschland werden Gebühren für die Nutzung von Radio, Fernsehen und Internet erhoben. Wenn Sie diese Medien nutzen, müssen Sie sich bei der deutschen Gebühreneinzugszentrale oder GEZ anmelden. Dies kann entweder online oder mit den Anmeldeformularen erfolgen, die in den meisten Postämtern und Banken erhältlich sind.
Schreiben Sie Ihren Namen auf Ihren Briefkasten und Ihre Türklingel (falls Ihr Vermieter dies noch nicht getan hat). Ihre Post wird nicht zugestellt, es sei denn, Ihr Name steht in Ihrem Briefkasten. Eine Anmeldung bei der Post ist nicht erforderlich.
Änderung der Adressreihenfolge. Vergessen Sie nicht, Ihre Post aus Ihrem Heimatland an Ihr neues Zuhause weiterleiten zu lassen. Und wenn Sie für längere Zeit verreisen, können Sie Ihre Post auch ins Ausland von der Deutschen Post weiterleiten lassen.

Anmeldung bei den örtlichen Behörden
Jeder, der in Deutschland lebt, muss sich bei den örtlichen Behörden anmelden. Dies sollten Sie spätestens zwei Wochen nach Einzug tun. Dazu benötigen Sie einen gültigen Ausweis. Wenn Sie vermieten, müssen Sie eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. In der Regel finden Sie das Formular und die Adresse des zuständigen Standesamtes auf der Website Ihrer neuen Stadt.