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Einreise und Aufenthalt

Sie sind Bürger eines EU-Mitgliedstaates und möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen? Dank der Freizügigkeit können Sie ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und sich hier drei Monate aufhalten. Für die Einreise benötigen Sie lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt (und ggf. auch die Ihrer Angehörigen) decken können. Für Sie und Ihre Familie gibt es in Deutschland keine Einschränkungen beim Zugang zur Erwerbstätigkeit und zur selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Gleiches gilt, wenn Sie Staatsangehöriger der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind – also Liechtenstein, Norwegen oder Island.

Recht auf Daueraufenthalt

Als EU-Bürger erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in diesem Land automatisch das Recht auf Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land. Dies können Sie sich mit einer Daueraufenthaltskarte bestätigen lassen. Diese Karte kann im Umgang mit Behörden nützlich sein. Weitere Informationen zum Thema „Daueraufenthalt für EU-Bürger“ hier..

Einbürgerung bedeutet, die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates durch Beantragung zu erwerben.

Staatsangehörige aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben Freizügigkeit: Das bedeutet, dass sie überall in der Europäischen Union hingehen und in jeden Mitgliedsstaat reisen und sich dort aufhalten können.

Deutsche Staatsbürgerschaft

Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und möchten nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Wenn Sie EU-Bürger sind, ist dies möglich. Welche Voraussetzungen Sie für die Einbürgerung erfüllen müssen, erfahren Sie hier hier..

Je nachdem, aus welchem EU-Mitgliedstaat Sie kommen, müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Das heißt, Sie können eine „doppelte Staatsbürgerschaft“ haben. Welche Länder diese Möglichkeit anbieten, kann Ihnen Ihre örtliche Einbürgerungsbehörde mitteilen.

Arbeitsplätze

Das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU erleichtert Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es steht Ihnen ein breites Spektrum an Unterstützung zur Verfügung, das Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können:

Recht auf Gleichbehandlung

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und sich bei der Arbeit diskriminiert fühlen, wenden Sie sich bitte an die EU-Gleichbehandlungsamt. Seine Aufgabe besteht darin, die Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmern und ihren Angehörigen zu gewährleisten. Bei Bedarf können Sie sich in mehreren Sprachen über das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit informieren.

Leben

Wenn Sie in Deutschland angekommen sind, finden Sie vielleicht einige nützliche Informationen für Ihren Alltag. Die Website der EU-Gleichbehandlungsamt bietet viele nützliche Informationen speziell für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten.

Anbieter von Integrationskursen:

Als EU-Bürger haben Sie Anspruch auf einen Integrationskurs. Das bedeutet, dass Sie zum Deutschlernen einen Integrationskurs besuchen dürfen, aber nicht verpflichtet sind.

Mehr über Integrationskurse erfahren hier..

Migrationsberatungsstellen

Für einen optimalen Start in Deutschland erhalten Sie eine Migrationsberatung. Die Zentren bieten Ihnen und Ihrer Familie Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung Ihres neuen Alltags.

Mehr über Migrationsberatung erfahren Sie hier hier..

Registrierungspflicht

In Deutschland lebende Personen sind meldepflichtig. Das gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft. Sobald Sie ein Haus oder eine Wohnung bezogen haben, sollten Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden.

Erfahren Sie mehr über das Leben und Arbeiten in Deutschland hier..

Leben

Sozialleistungen

Als Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz verlieren Sie in Deutschland erworbene Ansprüche aus der Sozialversicherung, zB der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht. Sobald Sie das Rentenalter erreicht haben, kann jeder EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in dem Sie gearbeitet haben, eine Rente nach den spezifischen Vorschriften auszahlen. Wenn Sie also beispielsweise in zwei Ländern gearbeitet haben, erhalten Sie grundsätzlich Rentenzahlungen aus zwei Ländern.

Wenn Sie kürzlich in Deutschland gearbeitet haben und jetzt arbeitslos sind, sind Sie nicht auf sich allein gestellt, sondern haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für Sie gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige. Beschäftigungs- und Versicherungszeiten, die Sie in anderen Ländern zurückgelegt haben, werden bei der Bearbeitung Ihres Antrags berücksichtigt.

Es gibt zahlreiche weitere Sozialleistungen, auf die Sie als EU-Bürger in Deutschland Anspruch haben. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter EU-Gleichbehandlungsamt.