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Krankenversicherung

Natürlich wünschen wir Ihnen, dass Sie in Deutschland so selten wie möglich krank werden. Falls Sie oder Ihre Familie doch mal einen Arzt brauchen, werden Sie feststellen, dass Sie schnell und günstig Hilfe bekommen. Deutschland verfügt über ein dichtes Netz an Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken.

Als Arbeitnehmer sind Sie auf jeden Fall krankenversichert – entweder als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung.Werden Sie krank, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlung. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen
  • zahnärztliche Versorgung
  • Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
  • stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern
  • medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung

Übrigens: Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pflegerin oder einem Pfleger brauchen.

Gesundheitsversorgung in

Darüber hinaus beinhaltet Ihre Krankenversicherung automatisch eine Pflegeversicherung. Ihre Pflegeversicherung wird aktiviert, wenn Sie beispielsweise wegen einer schweren Krankheit, die Sie an der Selbstversorgung hindert, Pflege benötigen.

Was ist die Gesundheitskarte?

Sobald Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte, eine Art Mitgliedsausweis der Krankenversicherung. Auf dieser Karte befindet sich ein Lichtbild von Ihnen. Zudem sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus abgespeichert. Die Karte legen Sie bei jedem Arztbesuch vor, damit die Ärztin oder der Arzt die Behandlung später mit der Krankenkasse abrechnen kann. Die Gesundheitskarte gilt in allen 28-EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Das heißt: Wenn Sie in diesen Ländern während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise krank werden, bekommen Sie mit der Gesundheitskarte Zugang zur medizinischen Versorgung vor Ort. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise bei Ihrer Krankenkasse über das Verfahren in einem Notfall zu informieren.

Die Pflegeversicherung ist ein selbstständiger Zweig des sozialen Systems in Deutschland. Sie dient zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.